VEREIN

MITGLIED WERDEN 


Werden Sie Mitglied im Ehemaligenverein und laden sich das Mitgliedsformular herunter. Der Jahresbeitrag beträgt 15,00 €.

ÜBER DEN VEREIN 


Der Ehemaligenverein der Paul-Gerhardt-Schule Dassel besteht nun schon über 57 Jahre. Das erste offizielle Ehemaligentreffen der PGS fand unter Beteiligung des Lehrerkollegiums am 2. 8.1954 statt. Allerdings hatte sich die Gründungsklasse von 1946, die 1952 ihr „Einjähriges“ erreicht hatte, schon ein Jahr zuvor am 2.8.1953 getroffen.
Unser Verein hat sich zum Ziel gesetzt, Kontakt zu den in alle Richtungen verstreuten Ehemaligen zu halten, die Geselligkeit zu pflegen, die Beziehung zur ehemaligen Schule zu halten und über deren Entwicklung informiert zu bleiben sowie der nachrückenden Schülerschaft womöglich behilflich zu sein.
Diesem Zweck dienen auch die alle 2-Jahre am 2. September-Wochenende stattfindenden Ehemaligentreffen in Dassel, die Berichterstattungen im „Schulbuch der PGS“ (seit 2008), diese Homepage des Ehemaligenvereins sowie schriftlichen Mitteilungen.
Der Verein engagiert sich auch durch finanzielle Unterstützungen von Sachmitteln im Internat sowie der Schule (z. B. Torwand, laufende finanzielle Zuwendungen und Mittel zur Finanzierung des Schulbuchs.

Früher waren die Treffen regelmäßig mit „Ehemaligen-Bällen“, an der auch die Abschlussklassen teilnahmen, verbunden. Auch war festes Programm der Ehemaligentreffen, dass ein Fußballspiel gegen die jeweilige Schülermannschaft durchgeführt wurde.

DER VORSTAND

Der am 02.09.2017 neu gewählte Vorstand besteht aus:
Harald Janetzke-Polaschke als 1. Vorsitzender
Michael Heraeus als 2. Vorsitzender

Als Beisitzer werden einstimmig gewählt:
Georg-Alexander v. Harling

Volker Hardt

Rudi Pfeiffer

Lennart Sehlen

Gesine Wilke


Laut neuer Satzung vom 10.09.2011 besteht „Einzelvertretungsbefugnis“ der beiden Vorsitzenden.
Der Inhalt der Mitgliederversammlung v. 19.09.2011 ist unter „EHEMALIGENTREFFEN“ wiedergegeben.


Protokoll der Mitgliederversammlung am 2.9.2017

  1. Rolf-Erich Wandhoff als Vorsitzender begrüßt die anwesenden Mitglieder. Er richtet Grüße aus von dem ehemaligen Schulleiter Dinse und einigen Ehemaligen, die nicht erscheinen konnten.
  2. Der Vorsitzende eröffnet die Mitgliederversammlung.
  3. Die ordnungsgemäße Einladung wird festgestellt.
  4. Gem. § 7.4 ist die Mitgliederversammlung beschlussfähig.
  5. Die Tagesordnung wird genehmigt.
  6. Rolf-Erich Wandhoff lässt an verstorbene Schüler und Lehrer gedenken. Er nennt beispielhaft den ehem. Schulpastor Riese und Frau Ilse Müller, die vor ihrer Heirat mit Theo Müller als Erzieherin tätig war.
  7. Der Vorsitzende gibt den Rechenschaftsbericht für den Vorstand.
    • Eine Fusion mit dem Förderverein wurde nicht weiterverfolgt, weil die Interessen beider Vereine zu unterschiedlich sind.
    • Bei der 70-Jahr-Feier der PGS im September 2016 war der Ehemaligenverein durch den Vorsitzenden vertreten, der ein Grußwort gesprochen und ein Aquarellbild der Schule von Hanno Mittendorf auf dauerhaftem Acryl übergeben hat. Die Feier bot beachtliche Beiträge von aktuellen Schülerinnen und Schülern, darunter ein "Poetry Slam". In dem Zusammenhang kam es auf Initiative von Karl-Hermann Kiefert zu einem Treffen von 10 Ehemaligen des Einschulungsjahrgangs 1946.
    • Eine Schulchronik von 150 Seiten mit über 300 Fotos wurde aus dem Anlass von Rolf-Erich Wandhoff erstellt.
    • Das Aufspüren, Bergen und Rückführen des Grabsteins von Dr. Heinz-Oskar Petzold und seiner Frau war ein besonderes Ereignis. Er steht jetzt an der Pergola, verankert mit Metallhaken, die von Schülern gefertigt wurden, die im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft in der Blankschmiede in Dassel tätig sind.
    • Im Rahmen eines Rückblicks auf 10 Jahre Vorstandsarbeit wies Rolf-Erich Wandhoff darauf hin, dass er 2009 das erste Ehemaligen-Treffen organisiert hat. Er war bei der Einweihung des "Paulinums" 2011 anwesend, das leider nur nach einem Abriss der alten "Villa" erstellt werden konnte. Er hat ca. 200 Seiten für das "Schulbuch" geschrieben, wobei wegen der Finanzierung von 50 % durch den Ehemaligen-Verein dieser auch angemessen im Text vertreten sein sollte. Er hat auch durch persönliche Ansprache oder Telefonate Kontakt zu älteren Lehrern, dem nun 93-jährigen Herrn Rolf und vielen Ehemaligen gehalten. Der Ehemaligenverein hat die Errichtung der Kletterwand veranlasst und außerdem den Lernfond unterstützt. Durch Vermittlung von Michael Heraeus ist es zu einer fünfstelligen Spende der Wilhelm-Heraeus-Stiftung an die Schule gekommen. Schule und Internat haben so auf vielfältige Weise vom Ehemaligen-Verein direkt oder indirekt profitiert.
    • Außerdem wurde durch Rolf-Erich Wandhoff die Satzung erneuert, vom Verein beschlossen und durch das Amtsgericht genehmigt.
  8. Michael "Dackel" Heraeus gibt den Finanzbericht. Auf dem Festgeldkonto liegen ca. 8.000 € und auf dem Girokonto ca. 8.300 €. Ca. 3000 € werden für den Anteil des Vereins an der Erstellung der Schulbücher benötigt.
  9. Hanne Heiroth hat mit Hella Rabbethge die Kassenprüfung für den Zeitraum August 2015 bis August 2017 vorgenommen. Nach ihren Feststellungen war die Kassenführung korrekt.
  10. Die Berichte werden diskutiert
  11. Die Kassenprüferin Hanne Heiroth beantragt die Entlastung des Vorstands, die bei eigener Enthaltung einstimmig beschlossen wird.
    a) Die Kassenprüferinnen Hanne Heiroth und Hella Rabbethge werden einstimmig wieder gewählt.
    b) Vorstandswahlen
    Michael Heraeus + Rolf-Erich Wandhoff

    Da Rolf-Erich Wandhoff nicht wieder als Vorsitzender kandidiert, sind die Anwesenden mit seiner Versammlungsleitung einverstanden.
    Gewählt werden bei eigener Enthaltung einstimmig:
    Harald Janetzke-Polaschke als 1. Vorsitzender

    Michael Heraeus als 2. Vorsitzender

    Als Beisitzer werden einstimmig gewählt:
    Georg-Alexander v. Harling

    Volker Hardt

    Rudi Pfeiffer

    Lennart Sehlen

    Gesine Wilke

    Die nicht Anwesenden hatten zuvor ihre Bereitschaft erklärt, die Wahl anzunehmen.
  12. a) Rolf-Erich Wandhoff ist bereit, noch 2 Jahre lang die Beiträge für das Schulbuch zu schreiben bzw. schreiben zu lassen.
    b) Es wird bedauert, dass die Tafel mit den sportlichen Höchstleistungen von Schülern, die vor der Turnhalle angebracht war, verschwunden ist. Es wird angeregt, eine Rundmail an alle Ehemaligen zu versenden mit der Bitte, Daten zu nennen, an die jemand sich erinnert. Vielleicht existiert ein Foto?
    Sylvia Schubert gibt ihre Daten zu Protokoll:
    4,45 m im Weitsprung
    9,00 sec. im 50-m-Lauf
    c) Michael Heraeus für den Vorstand und Gabriele geb. Mittendorf aus der Mitgliedschaft danken Rolf-Erich Wandhoff für seine engagierte Vorstandsarbeit.
Protokoll: Gundula Raupach, geb. Janetzke


PROTOKOLL VOM 12.06.2009 

Protokoll der Mitgliederversammlung der Vereinigung Ehemaliger und Freunde der Paul-Gerhardt-Schule zu Dassel e.V. am 12. 6. 2009 in Dassel :

TOP 1 Begrüßung 

Michael Heraeus, Vorsitzender, eröffnet die Sitzung um 17:30, begrüßt die Anwesen-den und reicht eine Liste herum. (Diese erfasst am Ende der Versammlung mit 38 Personen allerdings bei weitem nicht alle Anwesenden. Nicht alle Anwesenden sind Mitglieder; bei Abstimmungen sind jedoch nur diese stimmberechtigt.)

TOP 2 Bericht des Vorstandes 

M. Heraeus gibt eine Zusammenfassung der Vereinsentwicklung in den vergangenen Jahren.
M. Heraeus dankt Rolf-Erich Wandhoff für seinen Einsatz bei der Erstellung des Jahrbuchs 2008 und der Organisation des diesjährigen Ehemaligentreffens, überreicht als Präsent. ein Gemälde mit der Darstellung eines „Vagabunden“ des früheren Zeichenlehrers J. Liebich
W. Herzig (Abitur `61) erbittet Informationen über Mitschüler und Adressen für ein 2011 geplantes Klassentreffen.

TOP 3 Kassenbericht 

Der Verein unterhält 2 Konten: ein Festgeld- und ein Girokonto. (Andere Anlageformen wurden noch vor der Bankenkrise aufgelöst.) Per 22. 5. 2009 (Tag der Kassenprüfung) wies das Festgeldkonto einen Betrag von 14.000,-- € aus, das Girokonto € 2.081,24, wovon € 579,62 Zinserträge des Termingelds sind.

Dem Verein entstandene Kosten beschränken sich auf Porto und Ausgaben für das o. a. Jahrbuch 2008; dessen Erstellung der Verein mitfinanzierte.
Einige Fund-Raising-Maßnahmen in letzter Zeit hatten guten Erfolg, u. a. daher der erfreuliche Kontostand.

TOP 4 Bericht des Kassenprüfers 

Andreas Büchting bescheinigt als Kassenprüfer eine ordnungsgemäße Buchführung: die Zahlen stimmen, Belege sind vollständig vorhanden.

TOP 5 Entlastung des Vorstands 

A. B. beantragt die Entlastung des gesamten Vorstandes in einem Abstimmungsschritt.
Beschluss: Dem wird entsprochen: Die Entlastung des Vorstandes erfolgt einstimmig.

TOP 6 Termine 

M. H. eröffnet die Diskussion über die Modalitäten zukünftiger Ehemaligentreffen.
Es gibt Pro und Contra zu diversen Vorschlägen zu den Wochentagen, Örtlichkeiten und die Einbindung der Schule in das Treffen.
Der Vorstand wird mit der weiteren Organisation und Abstimmung mit der Schule beauftragt.
Rolf-Erich Wandhoff schlägt vor: 2. Wochenende im September und stellt einen 2- oder 3-Jahresintervall zur Abstimmung. Eindeutiges Ergebnis (31 Ja-Stimmen): auch künftig alle 2 Jahre und zwar am 2. WE im September.
Das nächste Ehemaligentreffen findet also am 9., 10. + 11. 9. 2011 statt. ((Anmerkung: wegen langer Vorlaufzeiten wurden bereits Räume im CVJM-Heim für Fr. , 9. 9. (Bierhock), Sa. (Versammlung und AE) sowie Zimmer zur Übernachtung bis So., 11. 9. 2011 (Gottesdienst + „Kühler Grund“) reserviert.))

TOP 7 Neuwahl des Vorstandes 

Der bisherige Vereinsvorstand besteht derzeitig aus Michael Heraeus (Vorsitzender); Rolf-Erich Wandhoff; Hannelore Heiroth, Lilo Drexel; Gesine Wilke; Georg von Harling. Dietmar Schmidtmann ist nicht anwesend.
L. Drexel kandidiert nicht mehr.

M. Heraeus steht nicht mehr für den Vorsitz zur Verfügung, wohl aber für eine weitere Mitarbeit im Vorstand. Durch die büromäßige Unterstützung durch seine Sekretärin ist er bereit, weiterhin den Versand von Unterlagen, die Aktualisierung der Mitgliederlisten und die Kassengeschäfte zu übernehmen.
Nach Aufruf zur Kandidatur stellt sich Karin Jonczyk , geb. Appel (Abi ´85) auch zur Wahl.
Die Kandidaten stellen sich einzeln vor. M. H. beantragt gemeinsame Wahl aller Kandidaten.

Beschluss: Die Wahl erfolgt einstimmig bei Enthaltung der Kandidaten.
Der neue Vorstand besteht aus:
Rolf-Erich Wandhoff (Vorsitz), Detmold,
Michael Heraeus („Dackel“), Stellvertreter, Einbeck
Hannelore Heiroth, Einbeck,
Gesine Wilke, Dresden
Karin Jonczyk, Hannover
Alexander Georg v. Harling, Bonn

TOP 8 Verschiedenes 

Der neue Vereinsvorsitzende dankt seinem Vorgänger, M. Heraeus, für seinen langjährigen Einsatz und überreicht ihm eine kolorierte Zeichnung (der Vagabund) des früheren Kunsterziehers Liebich als Anerkennung.
Weiterer Dank geht an Margit Lübben, geb. Hörning (Rappel) für das Sammeln und Vergrößern unzähliger Fotos aus den Beständen der Ehemaligen (besonders aus den Jahren 1955 - 64). Über 250 dieser Fotos schmücken den Versammlungsraum und sollen dann in das Schularchiv eingehen. Eine CD mit diesen Aufnahmen kann für 5,- € bestellt werden bei mailto:rolfpilwat@gmx.de.
Außerdem hat M. Lübben Anekdoten aus der Schulzeit aufgeschrieben und ruft die Ehemaligen auf, es ihr gleich zu tun (per Mail an R.E.W.).
Zum Thema einer eventuellen Fusion des Ehemaligenvereins mit dem Förderverein der Schule ergibt die formlose Vorabbefragung ein eindeutiges „Nein“ der Mitglieder. Man will die Entscheidung über mögliches Sponsoring selbst und ungebunden treffen. Kontakt könne vielleicht über „Verbindungsleute“ gehalten werden.
Antrag Wolfgang Kramer: Der Verein werde Mitglied im Trägerverein des Internats (Beitrag: € 200,--)
Beschluss: Bei 1 Enthaltung wird der Antrag angenommen.

R.E. Wandhoff berichtet, dass die Vereinssatzung überarbeitet und den Mitgliedern zusammen mit der Einladung zum nächsten Treffen übersandt werden soll.

M. Heraeus schlägt vor, den Mitgliedsbeitrag, der wegen der Umstellung von DM auf Euro ein „krummer“ Betrag ist, leicht anzuheben auf €15,--
Beschluss: Der Antrag wird bei 4 Gegenstimmen angenommen.
Zum Jahrbuch 2009 gibt es noch offene Fragen, z. B. ob der Verein ein Kontingent für seine Mitglieder, oder diese es selbst von der Schule beziehen sollten. Auch die geplante Anzahl an dem Verein überlassenen Seiten ist sehr knapp bemessen, sodass es – wenn auch ungern – Überlegungen gibt, eine eigene Publikation zu erstellen, sollte man sich nicht mit der Schule einigen können. Dennoch wird dazu aufgerufen, Beiträge an R.E.W. zu senden (s. oben).
Um 18:45 Uhr wird die Sitzung geschlossen.
gez. Christiane Böttger (Protokollführerin)

VORSITZENDER :Rolf-Erich Wandhoff, Detmold
STELLVETRETENDER VORSITZENDER: Michael Heraeus, Einbeck Stand: 10.09. 2011

Die nachstehende Satzung der „Vereinigung Ehemaliger und Freunde der Paul-Gerhardt-Schule Dassel“; wurde auf der Mitgliederversammlung am 10. September 2011 beschlossen und ist im November 2011 beim Registergericht Göttingen rechtkräftig eingetragen worden.

I. ALLGEMEINES
§ 1 Name und Sitz
1. Der Verein führt den Namen “Vereinigung Ehemaliger und Freunde der Paul-Gerhardt-Schule zu Dassel e.V.“
2 . Er hat seinen Sitz in 37586 Dassel, Paul-Gerhardt-Schule, Paul-Gerhardt-Str.1-3 und ist im Vereinsregister des Amtsgericht Göttingen unter Nr. 150023 eingetragen.
3. Die Geschäftsstelle befindet sich jeweils bei dem vom Vorstand bestimmten Ort. Soweit nichts anderes beschlossen ist, ist dieses der Wohnsitz des Vorsitzenden.
4. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinn des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung“.
2. Der Zweck des Vereins ist
a. Pflege der Verbindung unter den Ehemaligen sowie der Lehrerschaft und den Schülern der Schule sowie den Erziehern und Schülern des Evangelischen Internats Dassel,
b. Pflege der Tradition der Paul-Gerhardt-Schule und des Evangelischen Internats Dassel
c. Finanzielle Förderung der beiden vorgenannten Einrichtungen.
3. Der Verein ist politisch neutral und überkonfessionell.
§ 3 Mittelverwendung
1. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
2. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.
3. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln der Vereinigung.
II. MITGLIEDSCHAFT
§ 4 Mitgliedschaft
1. Mitglieder der Vereinigung können werden:
a. ehemalige Schülerinnen und Schüler
b. alle ehemaligen Lehrer, Internats-Erzieher und Mitarbeiter,
c. Freunde der PGS.
2. Der Beitritt erfolgt durch schriftliche Erklärung (Aufnahmeantrag) an den Vorstand, der ggfs. hierüber entscheidet.
§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds, durch freiwilligen Austritt, Ausschluss aus dem Verein oder Verlust der Rechtsfähigkeit.
2. Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied. Er ist nur zum Schluss eines Kalenderjahrs unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zulässig.
3. Ein Mitglied kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung von einer Mehrheit der anwesenden Mitglieder von ¾ der abgegebenen gültigen Stimmen ausgeschlossen werden, wenn es in grober Weise gegen die Vereinsinteressen verstoßen hat.
4. Ein Mitglied kann zudem auf Vorstandsbeschluss ausgeschlossen werden, wenn es trotz zweimaliger Mahnung mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrags im Rückstand ist und seit Absendung des zweiten Mahnschreibens mehr als drei Monate vergangen sind. Der Ausschluss ist dem Mitglied unter Angaben von Gründen mitzuteilen.
5. Das ausgeschlossene Mitglied kann innerhalb eines Monats schriftlich über den Vorstand Einspruch an die Mitgliederversammlung einreichen, die dann über den Ausschluss endgültig beschließt.
6. Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedschaftsverhältnis, unbeschadet des Anspruchs des Vereins auf bestehende Forderungen.
III. ORGANE
§ 6 Organe des Vereins
Vereinsorgane sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
§ 7 Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der Vereinigung und tritt während eines jeden Ehemaligen-Treffens zusammen. Die Einladung erfolgt schriftlich durch den Vorstand spätestens vier Wochen vor dem Termin unter Mitteilung der Tagesordnung.
Das Einladungsschreiben gilt als zugegangen, wenn es an die letzte vom Vereinsmitglied bekannt gegebene Adresse gerichtet wurde.
Bei Vorhandensein von E-Mail Adressen können Einladungen auch per Internet erfolgen.
2. Die Tagesordnung ist zu ergänzen, wenn dies ein Mitglied bis spätestens zwei Wochen vor dem angesetzten Termin schriftlich verlangt und begründet. Die Ergänzung ist zu Beginn der Versammlung bekannt zu machen.
3. In ihr hat jedes Mitglied - auch ein Ehrenmitglied - eine Stimme.
Die Übertragung des Stimmrechts ist nicht zulässig.
4. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienen Mitglieder beschlussfähig.
5.1 Die Mitgliederversammlung ist für folgende Angelegenheiten zuständig:
a. Wahl, Abberufung und Entlastung des Vorstands mit einfacher Mehrheit,
b. Beschlussfassung über Änderung der Satzung und über die Vereinsauflösung mit ¾ -Mehrheit der anwesenden Mitglieder
5.2. Entgegennahme des
a. Geschäftsberichtes
b. Kassenberichtes
c. Kassenprüfungsberichts,
5.3 Entlastung des Vorstandes,
5.4 Ernennung besonders verdienstvoller Mitglieder zu Ehrenmitgliedern.
6. Außerordentliche Mitgliederversammlungen kann der Vereinsvorstand einberufen. Der Vorstand ist hierzu verpflichtet, wenn 1/3 der Vereins-mitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe der Gründe beantragt.
7. Die Beschlussfassung erfolgt in geheimer Abstimmung, soweit ¼ der anwesenden Mitglieder oder der Vorsitzende dieses beantragen.
8. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst, Stimmenthaltungen bleiben außer Betracht.
9. Der Verein verzichtet auf eine Geschäftsordnung. Insbesondere ist die ursprüngliche Geschäftsordnung von 1982 überholt und gegenstandslos.
10. Satzungsänderungen bedürfen einer ¾-Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Hierbei kommt es auf die abgegebenen gültigen Stimmen an. Für die Änderung des Vereinszwecks ist die Zustimmung aller anwesenden Mitglieder erforderlich.
§ 8 Protokollierung
Über den Verlauf der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu fertigen, das von dem/der Protokollführer/-in zu unterzeichnen ist.
§ 9 Ehrenmitglieder
Der Vorstand kann Freunde und Förderer der Vereinigung nach einfacher Zustimmung der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernennen, die beitragsfrei bleiben.
§ 10 Vorstand.
1. Der Vorstand besteht aus mindestens drei und bis zu sieben Mitgliedern. Er wird von der Mitgliederversammlung für jeweils den Zeitraum von zwei Ehemaligentreffen gewählt. Blockwahl ist dabei zulässig. Vorstandsmitglieder können nur Mitglieder des Vereins werden.
2. Der Vorstand im Sinn des § 26 BGB besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden. Sie vertreten den Verein jeder eigenständig für sich gerichtlich und außergerichtlich (Einzelvertretungsbefugnis).
Weitere Aufgaben des Vorstandes:
a. Laufende Geschäftsführung
b. Planung von Ehemaligen -Treffen
c. Einberufung von Mitgliederversammlungen
d. Einberufung von Vorstandssitzungen
e. Fertigen einer Tagesordnung für die Mitgliederversammlung.
f. Entwürfe zur Änderung der Satzung .
Dringlichkeitsbeschlüsse; diese werden der nächsten Mitgliederversammlung zur Kenntnis vorgelegt. Beiträge für den Ehemaligenverein für die Schulpublikation (Schulbuch der PGS; EIDechse des Internats).
3. Der Vorstand kann bei Bedarf Mitglieder hinzuziehen, die ihn beraten und unterstützen.
4. Ein Vorstandsmitglied bleibt bis zu einer Neuwahl im Amt.
5. Mit Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt als Vorstandsmitglied.

§ 11 Vorstandssitzungen
1. Der Vorstand beschließt in Sitzungen, die vom 1. oder 2. Vorsitzenden einberufen werden oder im Umlaufverfahren per E-Mails. Die Vorlage einer Tagesordnung ist nicht notwendig.
2. Der Vorstand entscheidet mit Stimmenmehrheit; jedes Vorstandsmitglied hat eine Stimme. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, bei dessen Abwesenheit die des stellvertretenden Vorsitzenden.
§ 12 Kassenprüfer
Der von der Mitgliederversammlung für die Dauer bis zur nächsten Mitglieder-versammlung gewählte Kassenprüfer überprüft die Kassengeschäfte des Vereins auf rechnerische Richtigkeit und berichtet über das Ergebnis in der nächsten Mitgliederversammlung. Die Kassenprüfung erstreckt sich auf die Richtigkeit der Vorgänge, nicht jedoch auf deren Zweckmäßigkeit der vom Vorstand genehmigten Ausgaben.
IV. BEITRAG
§ 13 Mitgliedsbeiträge
1. Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe des Jahresbeitrags und dessen Fälligkeit werden auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung festgelegt.
2. Der Jahresbeitrag ist in einer Summe jeweils im I. Quartal des Geschäftsjahres zu entrichten und erfolgt im Regelfall durch Bankeinzug.
3. Bei Zahlungsverzug wird mit dem nächsten fälligen Beitrag eine Mahngebühr erhoben.
4. Bei Austritt aus der Vereinigung ist der Beitrag für das Kündigungsjahr sowie ggfs. aus den Vorjahren und Mahngebühren in voller Höhe zu entrichten.
5. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit, sie haben ansonsten die gleichen Rechte wie ordentliche Mitglieder.
V. AUFLÖSUNG DES VEREINS
§ 14 Auflösung des Vereins.
1. Der Vorstand kann die Auflösung des Vereins nur in einer zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Mitgliederversammlung mit Zustimmung einer ¾ - Mehrheit der anwesenden Mitglieder herbeiführen. Die Zustimmung nicht erschienener Mitglieder muss nicht eingeholt werden.
2. Im Fall der Auflösung des Vereins fällt das Vermögen der Vereinigung zur Hälfte der Paul-Gerhardt-Schule und zur Hälfte dem Internatsverein „Evangelisches Internat Dassel e.V.“ zu, die es ausschließlich für Zwecke der Schule bzw. des Internats zu verwenden haben.